BEHANDLUNGSKOSTEN
PRIVAT VERSICHERTE
In der Regel tragen die privaten Kassen die Kosten, die im Rahmen einer Psychotherapie entstehen. Welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung und lassen sich die für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden. Wird eine Behandlungsvereinbarung geschlossen, erhalten Sie eine Rechnung nach der Maßgabe der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), die Sie von Ihrer privaten Krankenkasse erstatten lassen können. Hier finden Sie eine kurze Übersicht über meine Leistungen nach GOP.
BEAMTENBEIHILFE / FREIE HEILFÜRSORGE
Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungen mit Beihilfeergänzungstarif erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe. Bitte informieren Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Beihilfestelle und lassen sich die für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden.
Auch die freie Heilfürsorge erstattet die Kosten für eine Psychotherapie.
SELBSTZAHLERINNEN
Wenn Sie sich entscheiden, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen, wird sich das Honorar an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) anlehnen. Hier finden Sie eine kurze Übersicht über meine Leistungen nach GOP.
GESETZLICH VERSICHERTE
Sind Sie gesetzlich versichert, übernimmt Ihre Kasse die Kosten für eine Psychotherapie. In einer sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde können wir feststellen, ob eine Psychotherapie bei Ihnen indiziert ist, welches Verfahren das Richtige für Sie ist und welcher Behandlungsumfang notwendig ist, um die vorhandene Symptomatik zu behandeln. Um eine psychotherapeutische Sprechstunde zu buchen, wenden Sie sich bitte an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung, telefonisch erreichbar unter der 116 117. Bringen Sie zum Erstkontakt bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte mit.